Energieausweis Energiepass
Energieausweis - Energiepass
Energieausweis für Wohngebäude
Der Energieausweis für Wohngebäude und seine Besonderheiten erklärt.
Hintergründe Energieausweis
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· Gesetzliche Grundlagen Energieausweis
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· Pflicht eines Energieausweises
» Energieausweis für Wohngebäude
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Formen des Energieausweises
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Nutzen des Energieausweises
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· Vorteile Energieausweis-Aussteller
Energieausweis erstellen
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Nutzen und Umweltschutz
Weitere Energie Themen
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Wohngebäude Energieausweis
Der Energieausweis für Wohngebäude ist für Gebäude mit einem Baujahr vor 1965 ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für spätere Baujahre bis 2001 beginnt die gleiche Pflicht ab dem 01.01.2009. Dabei ist bis zum 30.09.2008 frei wählbar, ob ein Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs oder des Energieverbrauchs erstellt wird.
Zusätzlich gibt es dabei Unterschiede bei Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten. Wurde das betroffene Wohngebäude vor 1977 erbaut, muss ab dem 01.10.2008 ein Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs erstellt sein, wenn es noch nicht dem Standard nach der Wärmeschutzverordnung WSVO von 1977 entspricht. Ist eine solche Entsprechung gegeben oder das Gebäude nach 1977 erbaut, besteht die freie Wahl, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis die Energieeffizienz belegen soll.
Siehe auch: Hauskredit Rechner