Energieausweis Energiepass
Energieausweis - Energiepass
Zeitrahmen für die Pflicht eines Energieausweises
Der Zeitrahmen für die Pflicht eines Energieausweises erklärt.
Hintergründe Energieausweis
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· Gesetzliche Grundlagen Energieausweis
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· Pflicht eines Energieausweises
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Formen des Energieausweises
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Nutzen des Energieausweises
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· Vorteile Energieausweis-Aussteller
Energieausweis erstellen
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Nutzen und Umweltschutz
Weitere Energie Themen
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Pflicht eines Energieausweises
Die gesetzlichen Grundlagen (sowohl der EU als auch der Bundesrepublik) ermöglichen die schrittweise Einführung des Energieausweises mittels einer Übergangszeit hin zu einer Pflicht über einen längeren Zeitraum. Freiwillige Ausstellungen von Energieausweisen für Altbauten sind selbstverständlich bereits vorher möglich.
Auch die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) ausgestellten Energiepässe sind weiterhin gültig. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass sowohl der alte Energiepass als auch neuere Energieausweise unabhängig von ihrer Ausstellungsart eine Gültigkeit von 10 Jahren haben und danach erneuert werden müssen.
Der Zeitrahmen für die Erstellungspflicht von Energieausweisen beginnt für Altbauten schrittweise ab Juli 2008. Für Neubauten sind Energieausweise hingegen bereits seit 2002 verpflichtend. Zusätzlich gibt es verschiedene Energieausweisausstellungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, die aus der unterschiedlichen Nutzung und dem damit verbundenen Energieverbrauch oder -bedarf resultieren. Gerade bei Altbauten gibt es bisweilen daher auch die Wahlmöglichkeit zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einem Energiebedarfsausweis.