Energieausweis Energiepass
Energieausweis - Energiepass
Gesetzliche Grundlagen für den Energieausweis
Die gesetzlichen Grundlagen des Energieausweises. Wo stehen Sie, was sagen Sie aus. Alle Infos bei uns!
Hintergründe Energieausweis
· Entwicklung des Energieausweises
· Gesetzliche Grundlagen Energieausweis
» Ausnahmeregelungen
· Pflicht eines Energieausweises
» Energieausweis für Wohngebäude
» Energieausweis für Nicht-Wohngebäude
Formen des Energieausweises
· Energiebedarfsausweis
· Energieverbrauchsausweis
Nutzen des Energieausweises
· Vorteile Mieter
· Vorteile Vermieter
· Vorteile Eigentümer
· Vorteile Energieausweis-Aussteller
Energieausweis erstellen
· Ablauf der Erstellung
· Energieausweis Aussteller
· Energieausweis Kosten
Nutzen und Umweltschutz
Weitere Energie Themen
· Nutzen der Thermografie
· Photovoltaik
· Betriebskostenabrechnung
· Fensterdichtungen
· Stromtarif finden
· Strompreisvergleich
· Ökohäuser
· Zukunftsorientiert bauen und leben
Energieausweis Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für die Erstellung von Energieausweisen liegen an erster Stelle in der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates begründet, welche am 16. Dezember 2002 beschlossen wurde. Diese Richtilinien wurden am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Die Richtlinie 2002/91/EG gibt den Umsetzungsrahmen vor, innerhalb welchem das Ziel der Reduzierung des CO2-Ausstosses um 36 Prozent im Bereich der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden von allen zur Europäischen Gemeinschaft gehörenden Mitgliedsstaaten zu erreichen ist.
Die zweite rechtliche Grundlage dient speziell für die Bundesrepublik Deutschland die Energieeinsparverordnung, welche am 01.02.2002 in Kraft getreten ist, insbesondere die Nouvellierung vom 27.06.2007 zur Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV 2007). Die EnEV 2007 trat am 01.10.2007 in Kraft und bestimmt die zeitlichen Vorgaben für die Erstellungspflichten von Energieausweisen, unterschieden in die Ausstellungsart sowie die daraus resultierenden Rechte und Pflichten.