Energieausweis Energiepass
Energieausweis - Energiepass
Ablauf Energieausweis Erstellung
Wie ist der Ablauf bei der Erstellung eines Energieausweises. Welche Schritte werden vorgenommen?
Hintergründe Energieausweis
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Formen des Energieausweises
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Nutzen des Energieausweises
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· Vorteile Vermieter
· Vorteile Eigentümer
· Vorteile Energieausweis-Aussteller
Energieausweis erstellen
· Ablauf der Erstellung
· Energieausweis Aussteller
· Energieausweis Kosten
Nutzen und Umweltschutz
Weitere Energie Themen
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Ablauf der Erstellung
Als erster Schritt sollten genaue Informationen eingezogen werden, welcher Energieausweis für das vorliegende Gebäude der richtige ist. Informationen hierzu kann man sowohl bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) erhalten, als auch in verschiedenen zur Verfügung stehenden Broschüren, beispielsweise der Broschüre "Energieausweis Plus", die von der Firma SEnerCon angeboten wird.
Nach umfangreicher Information erfolgt die Suche und anschließende Beauftragung eines Ausweisausstellers, der weitere Fragen klären hilft und zusätzlich Angaben zum Gebäude entweder selbst ermittelt oder durch entsprechende Formulare vom Eigentümer ausfüllen lässt.
Die Datenauswertung wird dabei zumeist mittels entsprechender Energieausweis Software erzielt, die inzwischen von verschiedenen Anbietern auf dem Markt zu finden sind. Die Daten können somit direkt in den Ausweis gedruckt werden.
Ist der Ausweis erstellt, ist er für die nächsten zehn Jahre gültig. Vermieter sind dabei verpflichtet, den Energieausweis einem Mieter, potentiellen Mieter oder Kaufinteressenten auf ausdrücklichen Wunsch vorzulegen. Jedoch kann er nicht belangt werden, wenn er den Ausweis nicht von sich aus vorlegt. Weigert er sich hingegen trotz ausdrücklicher Aufforderung, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Kopien muss er hingegen nicht zur Verfügung stellen, es reicht das Vorzeigen.
Ein richtig ausgestellter Ausweis ist ein offizielles Dokument, das zusätzlich einen Verhandlungscharakter im Bereich von Vermietung und Verkauf von Gebäuden inne hält. Ein falsch ausgestellter Ausweis, beispielsweise von einem unbefugten Ausweisaussteller, hingegen zählt als Ordnungswidrigkeit, die entsprechend auch belangt werden kann.
Die Bußgelder im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bezogen auf den Energieausweis können nach der EnEV 2007 bis zu 15.000 Euro betragen.
Ein für öffentliche Gebäude ausgestellter Energieausweis muss unter bestimmten Umständen sogar ausgehangen werden, so dass jeder Besucher des Gebäudes theoretisch Einsicht in den Ausweis nehmen kann. Darunter zählen beispielsweise Behörden, Schulen, Krankenhäuser und vergleichbare Gebäude mit viel Publikumsverkehr, die eine Nutzfläche von mehr als 1.000 Quadratmeter umfassen.
Diese öffentliche Aushangspflicht gilt selbstverständlich nicht für Privathäuser ebenso wenig wie für Gewerbebetriebe, wobei letztere diesen jedoch auf Anfrage vorzeigen können müssen, den Energieausweis also zugriffsnah zur Verfügung haben sollten.